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Das Führen von Inventar ist in jedem Betrieb ein Muss - egal von welcher Sparte oder Größe. Denn wenn man dies versäumt, ist die Korrektur meist zeit- und auch kostenaufwendig zugleich. Die Inventar-Aufstellung gemäß HGB § 240 Abs. 1 erfolgt i.d.R. mit der Vergabe von fortlaufenden Inventarnummern. Für die Inventar-Kennzeichnung sind Etiketten ideal geeignet - besonders, wenn sie vielfältigen Beanspruchungen standhalten, d. h. besonders stabil und wiederstandsfähig sind und darüber hinaus auch wasserfest, öl-, schmutz- und lösemittelbeständig sind wie z. B. Typenschild- und wetterfeste Etiketten. Alternativ kann es interessant sein, Manipulationen am Inventar sichtbar zu machen - beispielsweise durch einen zuvor unsichtbaren “Stop”-Schriftzug, welcher beim Ablösen von Sicherheits-Etiketten erscheint.
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